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30. und 31. Münsterischer Versicherungstag

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Dr. Jürgen Bürkle beleuchtet die Selbsteinschätzung der Versicherungsunternehmen und deren Geschäftsleitern, die durch den prinzipienbasierten Ansatz der Solvency II-Richtlinie verstärkt wird. Für die Geschäftsleiter entwickelt er eine Legal Judgment Rule, die die Haftungserleichterungen und prozeduralen Anforderungen der aktienrechtlichen Business Judgment Rule auf die Fälle rechtlicher Unsicherheit übertragt. Die Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers nach §§ 6, 7 VVG bestehen grundsätzlich gegenüber jedem Versicherungsnehmer. Prof. Dr. Oliver Brand, LL. M., erörtert in seinem Beitrag, zunächst den Umfang dieser Pflicht bei einer Gruppenversicherung. Außerdem untersucht er die Reichweite und Erfüllbarkeit der Beratungs- und Informationspflichten im Fernabsatz und die Rechtsfolgen bei einer Verletzung dieser Pflichten. Detlef Kaulbach und Dr. Christian Schneider erarbeiten auf Grundlage der §§ 195, 196 und 199 VVG Merkmale der substitutiven Krankenversicherungen und untersuchen besondere Krankenversicherungsarten anhand dieser Merkmale. Die Ergebnisse werden anschließend aufsichtsrechtlich, insbesondere hinsichtlich des Spartentrennungsgrundsatzes, eingeordnet. Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den letzten Jahren werden von Richterin Marion Harsdorf-Gebhardt dargestellt. Den Schwerpunkt stellen die zahlreichen Entscheidungen zu Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Lebensversicherung dar. Außerdem werden Entscheidungen aus den Bereichen der Sachversicherung, der Krankentagegeldversicherung, der Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung und der Rechtsschutzversicherung erläutert. Einen Ausblick auf neue regulatorische Entwicklungen im Bereich des Vermittlerrechts gewährt schließlich der Beitrag von Ministerialdirigent Ulrich Schönleiter. Bevor auf die IMD II und die MiFiD II und deren möglichen Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber eingegangen wird, wird dargestellt, welche Folgen die IMD I hatte. Das Buch ist sowohl für Fachanwälte für Versicherungsrecht als auch für Mitarbeiter in Unternehmen, die sich mit dem Versicherungsaufsichtsrecht, der Lebensversicherung oder dem Vermittlerrecht befassen von besonderem Interesse.

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