Hugo Sinzheimer und das jüdische Gesetzesdenken im deutschen Arbeitsrecht
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Hugo Sinzheimer (1875–1945) gilt als „Vater des deutschen Arbeitsrechts“. Er war Rechtsanwalt, Politiker und Rechtsgelehrter. In der Weimarer Verfassung sind die wirtschaftlichen und sozialen Grundrechte sowie der Satz „Eigentum verpflichtet“ vor allem seiner argumentativen Durchsetzungskraft zu verdanken. Bis heute gelten seine juristischen Begründungen für den Tarifvertrag, den Betriebsrat und das Arbeitsrecht als Schutz für Arbeitnehmer. Sinzheimer war Jude und gehörte zum Umfeld der religiösen Sozialisten der Weimarer Republik. In diesem Kreis arbeitete er mit Martin Buber, Gustav Radbruch und Paul Tillich zusammen. Mit seiner Lehre der „Sozialen Selbstbestimmung im Recht“ von 1916 hat er eine wichtige Grundlage für den sozialen und demokratischen Rechtsstaat geschaffen. Mit diesem Buch wird zum ersten Mal untersucht, wie stark das jüdische Gesetzesdenken und die Würde der Arbeit im Judentum Hugo Sinzheimer geprägt haben.