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Die Allgemeinverbindlicherklärung im Kontext staatlicher Beteiligung bei der Festlegung von Arbeitsbedingungen

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Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen gem. § 5 TVG ist zwar kein Massenphänomen, aber spätestens seit der Diskussion über das „Tarifonomiestärkungsgesetz“ in der juristischen Diskussion wieder stark präsent. Der Autor betrachtet die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) nicht nur umfassend singulär, sondern ordnet die AVE im Kontext der anderen staatlichen Möglichkeiten ein, die Arbeitsbedingungen von nicht oder anders tarifgebundenen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gestalten. Im Zentrum der Analyse steht eine vergleichende Untersuchung der AVE in der Fassung vor Inkrafttreten des „Tarifonomiestärkungsgesetzes“ mit den Instrumentarien aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, aus dem Mindestarbeitsbedingungengesetz und aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz („Lohnuntergrenze“) im Hinblick auf Gemeinsamkeiten, Unterschiede und praktische Relevanz. Der Rechtsvergleich wird vollendet durch einen Blick nach Europa. Insoweit wird die Verbreitung der AVE bzw. deren funktionaler Äquivalente in anderen europäischen Staaten und deren Kausalitäten zum gewerkschaftlichen Organisationsgrad und zur Höhe der Tarifbindung analysiert, und aufgezeigt, welche Schlüsse hieraus für die Zukunft des deutschen Modells gezogen werden können. Der Verfasser legt dar, warum er die Allgemeinverbindlicherklärung - immer noch und trotz aller Kritik - für geeignet hält, das deutsche Tarifvertragssystem zu stärken. Die Ausarbeitung wird abgerundet mit einer Untersuchung aktueller Reformideen und anschließenden Umsetzungsempfehlungen hinsichtlich des staatlichen Instrumentariums zur Festlegung von tariflichen Normen auch für Außenseiter.

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