Die Eigenverwaltung in Österreich und Deutschland
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Zum 1. Januar 1999 schuf der deutsche Gesetzgeber mit Einführung der Insolvenzordnung das Rechtsinstitut der Eigenverwaltung und setzte zum damaligen Zeitpunkt „revolutionäre“ Regelungen in Kraft. Der praktische Erfolg blieb diesem seinerzeit so gut gemeinten Gesetz jedoch versagt. Es wurde verunglimpft und musste einer jahrelangen Schmach unterliegen. Schlagwörter, wie „Es geht ein Gespenst um im deutschen Insolvenzrecht“ oder „Der Bock würde zum Gärtner gemacht“, waren in der gesamten juristischen Fachwelt zu vernehmen. Umso erstaunlicher war es, als der österreichische Gesetzgeber zum 1. Juli 2010, somit über elf Jahre später, in Zeiten der weltweiten Wirtschaftskrise, gleichfalls die Eigenverwaltung schaffte, obwohl ihm die negative Verlautbarung der deutschen Kritiker und die jahrelange praktische Ablehnung kaum entgangen sein konnte. Völlig wider Erwarten erfreut sich die Eigenverwaltung in Österreich ab ihrer Geburtsstunde einer großen praktischen Akzeptanz und wird als das „Herzstück“ des Sanierungsgedankens bezeichnet. In diesem Buch werden die einzelnen Regelungen dieses Verfahrensinstituts im Ländervergleich gegenübergestellt und analysiert und die unterschiedliche Handhabung einem Erklärungsversuch zugeführt. Ob es der dogmatischen Konstruktion oder aber den unterschiedlichen Mentalitäten geschuldet ist, soll nach der Lektüre dem Leser nicht verschlossen bleiben.