Das Spannungsverhältnis zwischen außergerichtlicher und gerichtlicher Mediation
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Die Mediation wurde ursprünglich als ein ausschließliches Instrument der außergerichtlichen Streitbeilegung verstanden bis sie durch verschiedene Modellversuche in das gerichtliche Verfahren übernommen wurde. Nach langer kontroverser Diskussion hat der Gesetzgeber im Juli 2012 erstmals ein Mediationsgesetz zur Regelung des außergerichtlichen Mediationsverfahrens erlassen und im Wege der Änderung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Einsatz der Mediation in allen fünf Gerichtsbarkeiten geregelt. Die Autorin untersucht in ihrer Masterarbeit das Spannungsverhältnis zwischen außergerichtlicher und gerichtlicher Mediation und geht der Frage nach, ob der Gesetzgeber sein Ziel erreicht hat, die außergerichtliche Mediation zu stärken. Dazu werden die unterschiedlichen Funktionen, Methoden und Verfahren der Konfliktlösung durch Recht und Rechtsprechung einerseits und durch Privatautonomie und Mediation andererseits analysiert und gegenüber gestellt. Dabei setzt sich die Autorin weiterhin mit der systematischen Neuordnung der Konfliktlösung in unserer Gesellschaft auseinander.