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Indirekte nachvertragliche Wettbewerbsbeschränkungen

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Mit fortschreitender Technisierung des Wirtschaftslebens und zunehmender Diskontinuität der Erwerbsbiographien gewinnt der Konkurrenz- und Geheimnisschutz im Arbeitsrecht immer mehr an Bedeutung. Aufgrund der hohen Kosten der damit verbundenen Karenzentschädigungspflicht macht die Praxis von dem klassischen nachvertraglichen Wettbewerbsverbot im Sinne der §§ 74 ff. HGB nur restriktiven Gebrauch. Als indirekte Wettbewerbsverbote werden Abreden bezeichnet, die dem Arbeitnehmer die Konkurrenztätigkeit nach seinem Ausscheiden nicht konstitutiv verbieten, sondern finanzielle Vor- oder Nachteile an die Aufnahme oder Nichtaufnahme einer Konkurrenztätigkeit knüpfen und den Arbeitnehmer somit mittelbar dazu anhalten, Wettbewerbstätigkeiten zu unterlassen. Das Werk stellt einzelne Vertragsgestaltungsvarianten dar und untersucht ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht. Hierbei wird insbesondere aufgezeigt, welche für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirtschaftlich sinnvollen Vertragsgestaltungsvarianten sich in diesem Bereich ergeben. Die Autorin ist Arbeitsrichterin in Köln und war von 2010 bis 2012 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln. Ihre Dissertation wurde von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln mit dem Küttner-Promotionspreis für Arbeitsrecht 2014 ausgezeichnet.

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