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Stoffliche Charakterisierung radioaktiver Abfallprodukte durch ein Multi-Element-Analyseverfahren basierend auf der instrumentellen Neutronen-Aktivierungs-Analyse - MEDINA

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Radioaktive Abfälle müssen für eine Verbringung in ein Zwischen- oder ein Endlager die durch die nationalen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden festgelegten Spezifikationen und Annahmebedingungen erfüllen. In Deutschland ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle verantwortlich und somit die zuständige Behörde, die organisatorischen und administrativen Regelungen der Produktkontrolle zu definieren und die Endlagerfähigkeit von Abfallgebinden zu bestätigen (§§ 9a, 23 AtG). Mit den Endlagerungsbedingungen und den Maßnahmen zur Produktkontrolle, welche im Planfeststellungsverfahren für das Endlager Konrad eingereicht und geprüft wurden, existieren genehmigte und damit festgeschriebene Anforderungen, die radioaktive Abfälle für eine Verbringung in das Endlager Konrad erfüllen müssen. Die Schachtanlage Konrad befindet sich in der Nähe der Stadt Salzgitter und wird derzeit zum Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung umgebaut. Die Einlagerung der radioaktiven Abfälle wird nicht vor dem Jahr 2021 beginnen. Die Endlagerungsbedingungen wurden auf der Grundlage einer standortspezifischen Sicherheitsanalyse erarbeitet. Sie beinhalten allgemeine Anforderungen an Abfallgebinde wie auch spezifische Anforderungen an Abfallprodukte und Abfallbehälter, sowie Aktivitätsbegrenzungen für einzelne Radionuklide und Massenbegrenzungen für nicht-radioaktive schädliche Stoffe. Die Massen von 94 nicht-radioaktiven chemotoxischen Stoffen innerhalb der endzulagernden radioaktiven Abfälle sind zum Schutz des Grundwassers limitiert. Um den Endlagerungsbedingungen zu entsprechen, muss jedes Abfallgebinde radiologisch und stofflich charakterisiert werden. Diese Charakterisierung kann auf der Basis einer vorhandenen Abfallgebindedokumentation durchgeführt werden. Für den Fall, dass die Dokumentation nicht hinreichend oder belastbar ist, müssen durch Analyseverfahren zusätzliche Abfalldaten erhoben oder verifiziert werden. Das segmentierte oder integrale Gamma-Scanning sowie die aktive und passive Neutronenmessung werden weltweit als Standardverfahren für die radiologische Charakterisierung und Qualitätskontrolle von Abfällen eingesetzt. Diese Messverfahren bestimmen die isotopenspezifische Aktivität von radioaktiven Abfallprodukten, sind jedoch zur Erkennung von nicht-radioaktiven wassergefährdenden Stoffen ungeeignet.

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