Das Hamburgische Transparenzgesetz
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Hamburg hat das erste deutsche Transparenzgesetz. Dies zeichnet sich dadurch aus, dass neben die Pflicht zur Auskunft eine Veröffentlichungspflicht tritt, auf die ein individueller Anspruch besteht. Die sich hieraus ergebenden Neuerungen, aber auch das weiterhin bestehende Auskunftsverfahren auf Antrag werden mit wissenschaftlichem Anspruch analysiert und kommentiert, wobei der Fokus auf der Praxis liegt. Maßstab für die Kommentierung ist daher stets die Darstellung einschlägiger oder die Übertragung ähnlicher Rechtsprechung. Der Kommentar versteht sich somit als voll- und eigenständiger Kommentar zur Informationsfreiheit, der nicht nur die transparenzrechtlichen Besonderheiten aufgreift. Er richtet sich daher auch nicht lediglich an Anwender des Hamburgischen Transparenzgesetzes, sondern ist ebenso für alle Länder und den Bund relevant, in denen der Erlass eines echten Transparenzgesetzes noch geplant wird oder in denen noch ein Informationsfreiheitsgesetz der ersten Generation gilt. Die Autoren sind Praktiker mit wissenschaftlichem Hintergrund, die an der Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes unmittelbar beteiligt waren.