Beweiseignung fortgeschrittener elektronischer Signaturen
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Fortgeschrittene elektronische Signaturen finden zunehmend im Bereich des privaten E-Mail-Verkehrs, im Vergabe- und sonstigem Vergaberecht, im Finanzwesen sowie in der Verwaltung Einsatz. Während an qualifizierte elektronische Signaturen spezielle Anforderungen an deren Technik und Sicherungsinfrastruktur gestellt werden, sind fortgeschrittene elektronische Signaturen nur hinsichtlich ihrer 4 Definitionsmerkmale im Signaturgesetz geregelt und werden nicht wie die qualifizierten elektronischen Signaturen im Beweisverfahren privilegiert. In der Praxis haben sich fortgeschrittene elektronische Signaturen jedoch stärker als qualifizierte durchgesetzt. Daher besteht ein praktisches Bedürfnis, die Beweiseignung fortgeschrittener elektronischer Signaturen aus rechtswissenschaftlicher Sicht genauer kennen. Die Arbeit liefert für die Rechtsdogmatik und die Rechtspraxis eine monographisch bisher fehlende umfassende, detaillierte und systematische Untersuchung, wie mit fortgeschritten elektronischen Signaturen vor Gericht Beweis geführt werden kann und wo die Grenzen dieser Beweisführung liegen.