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Ehe- und Familienschutz im Strafvollzug

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Der Schutz von Ehe und Familie hat Verfassungsrang und entfaltet seine Bedeutung im Strafvollzug in besonderem Maß, zumal das Grundrecht durch den Freiheitsentzug in intensivem Maß eingeschränkt wird. Die obergerichtliche Rechtsprechung war damit seit Bestehen des StVollzG wiederholt mit Fragen der Gewährleistung einer den Schutz von Ehe und Familie beachtenden Vollzugsgestaltung befasst. Durch die Föderalismusreform im Jahr 2006 und im Gefolge die Verabschiedung von Landesstrafvollzugsgesetzen ist eine familien- und ehefreundliche Gestaltung des Vollzugs zu einem zentralen Thema geworden, insbesondere im Kontext der Besuchsregelungen. Der Autor hat ausgehend von den verfassungsrechtlichen Vorgaben und der empirischen Lebenslaufforschung die Bedeutung familiärer Bindungen für die Wiedereingliederung und Rückfallvermeidung sowie die Fragen einer familienorientierten Vollzugsgestaltung umfassend bearbeitet und legt zukunftsweisende Lösungen de lege lata und de lege ferenda vor. Auf der Basis liberal-rechtsstaatlicher Grundorientierung wird ein überzeugendes Konzept der familienfreundlichen Vollzugsgestaltung entwickelt.

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