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Demokratische Legitimation von Verfassungsrichtern

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Das seit 1951 im Wesentlichen unveränderte Verfahren zur Wahl der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts ist im Juni 2015 in einem wesentlichen Punkt modifiziert worden. Die vom Bundestag zu wählenden Richter werden nun vom Plenum des Bundestags gewählt und nicht länger von einem zwölfköpfigen Ausschuss. Die verfassungsrechtliche Notwendigkeit dieser Änderung im Hinblick auf die demokratische Legitimation der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts und ihre Folgen sowie die Möglichkeiten und die Notwendigkeit weiterer Verfahrensänderungen, insbesondere der Einführung einer öffentlichen Anhörung, werden in der Arbeit untersucht. In die Analyse wird auch die Praxis der informellen Absprache der Wahl aufgenommen. Der Vergleich mit dem Berufungsverfahren für den United States Supreme Court dient dazu, die jeweilige verfassungsrechtskulturelle Ausgangsposition darzulegen und die Abhängigkeit der Verfahren von Verfassungsstruktur und Verfassungsrechtskultur aufzuzeigen.

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