»Kundenpräferenzen« als Rechtfertigungsgrund
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Ist es zulässig, dass ein Bekleidungsgeschäft für junge Mode im Hinblick auf die potentielle Kundschaft nur junges Verkaufspersonal anstellt oder dass eine gynäkologische Praxis mit Verweis auf die Präferenzen der Patientinnen ausschließlich weibliches Personal beschäftigt? Melanie Buhk beleuchtet die Möglichkeiten der Rechtfertigung von gemäß §§ 7, 1 AGG grundsätzlich verbotenen Benachteiligungen Beschäftigter im Hinblick auf Interessen Dritter nach US-amerikanischem, europäischem und deutschem Recht. Inspiriert von Ansätzen aus dem US-amerikanischen Recht entwickelt sie ein vierstufiges Prüfungsraster, das die Maßstäbe §§ 8 Abs. 1, 10 S. 1 und 2 und 3 Abs. 2 Hs. 2 AGG miteinbezieht. Auf diese Weise können zulässige von unzulässigen Benachteiligungen wegen Kundenpräferenzen abgegrenzt werden. Durch die Anwendung auf Fälle aus ausgewählten Problemkreisen, die sich bei Beleuchtung der Rechtsprechung als besonders kontrovers herauskristallisiert haben, wird die Funktionsweise des Lösungsmodells illustriert.