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Die Menschenwürde als Prinzip des deutschen und europäischen Rechts

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Die Debatte um die Bedeutung und den Schutz der Menschenwürde erlebt eine Renaissance, die sich schon länger nicht mehr nur auf das deutsche Recht beschränkt, sondern zugleich auch Frage des europäischen Rechts ist. Die Konzeption des Begriffes der Menschenwürde als kategorische Norm und unveräußerliches Gut ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Rechts, während im europäischen Recht lange eine ausdrückliche Normierung der Menschenwürde fehlte, die erst durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union erfolgte. Der Vergleich der Würdekonzeptionen des deutschen und des europäischen Rechts bildet das Leitmotiv der Arbeit, die im ersten Teil als normtheoretische Analyse des Art. 1 Abs. 1 GG das Konzept der Menschenwürde kritisch hinterfragt und anhand dessen die Struktur, Funktion und Verwendung des Würdebegriffes im deutschen Recht aufgezeigt werden. Im zweiten Teil schließt daran die Frage der Rezeption und die Analyse des Würdebegriffes im Europäischen Recht an.

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