Die Konkurrenzlehre im deutschen und türkischen Strafrecht
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In dieser Arbeit wird die Konkurrenzlehre im deutschen und türkischen Strafrecht mit der Berücksichtigung der höchstrichterlichen Entscheidungen rechtsvergleichend analysiert. Die Arbeit behandelt vor allem die Frage, was unter dem Begriff der »Handlung« zu verstehen ist. In beiden Rechtsordnungen wird allerdings für diese Frage keine zufriedenstellende Antwort gefunden. Im Vergleich zur deutschen Konkurrenzlehre wird im türkischen Strafrecht der Anwendungsbereich der Idealkonkurrenz wesentlich begrenzt, weil im türkischen Strafrecht die teilweise Identität der Handlungen geringen und die Klammerwirkung keinen Anklang gefunden hat. Außerdem ist hervorzuheben, dass die Konkurrenzbestimmungen im türkischen Strafgesetz reformbedürftig sind. Die Nichtregelung der Realkonkurrenz im türkischen Strafrecht ist besonders zu kritisieren. Es ist zudem bemerkenswert, dass die deutsche Konkurrenzlehre auf das türkische Strafgesetz, abgesehen von der Realkonkurrenz und der Fortsetzungstat, Einfluss genommen hat.