Finanzmarktkrise und Untreue
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Die internationale Finanzmarktkrise, die im Jahr 2006 durch das Platzen einer Blase auf dem US-amerikanischen Immobilienmarkt ihren Anfang nahm und im September 2008 durch den Zusammenbruch sowie die anschließende Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers ihren Höhepunkt erfuhr, hat das Weltfinanzsystem in seinen Grundfesten erschüttert. Über einhundert Finanzinstitute auf der ganzen Welt sind im Verlauf der Krise in die Insolvenz geraten oder wurden verstaatlicht bzw. durch konkurrierende Institute gekauft. Die Folge war eine globale Banken- und Wirtschaftskrise. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, inwieweit menschliches Fehlverhalten zum Ausbruch der Finanzmarktkrise in Deutschland geführt haben könnte. Dabei soll es um eine mögliche strafrechtliche Verantwortung der Vorstandsmitglieder deutscher Kreditinstitute wegen Untreue gehen. Gegenstand der Untersuchung ist der Erwerb sog. RMBS-Anleihen aus dem Subprime-Segment sowie das Auflegen sog. ABCP-Programme, da hierdurch die Finanzmarktkrise auch in Deutschland Einzug gehalten hat. Nach einer Darstellung der ökonomischen und gesellschafts- sowie bankenaufsichtsrechtlichen Grundlagen widmet sich Ralf Nobis intensiv der Frage, ob deutsche Vorstandsmitglieder vorsätzlich zum Nachteil ihrer Institute handelten. Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass unter anderem das vorbehaltlose Vertrauen auf die unverhältnismäßig guten Bewertungen der Ratingagenturen ohne die Vornahme eigenständiger Risikoanalysen eine Strafbarkeit wegen Untreue begründet. Darüber hinaus bewertet der Autor das Engagement im Bereich der ABCPs mit einem Gesamtinvestitionsvolumen, welches existenzgefährdende Risiken beinhaltete, als strafbar.