Die Behandlung von tacit collusion im europäischen und deutschen Kartellrecht
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In oligopolistischen Märkten ist es Unternehmen möglich, ihr Verhalten stillschweigend aufeinander abzustimmen und ohne klassische Kartellabsprache die Marktergebnisse eines Kartells zu erreichen. Schon die Frage, ob tacit collusion auf einem Markt überhaupt eindeutig zu identifizieren und trennscharf von wettbewerblichem Verhalten abgegrenzt werden kann, ist noch nicht befriedigend beantwortet. Die Arbeit untersucht die wirtschaftswissenschaftlichen Ansätze zur Identifizierung von tacit collusion und wendet sich daraufhin der Frage zu, inwieweit tacit collusion unter die geltenden Normen des Kartellrechts subsumiert werden kann. Dabei wird auf die Berücksichtigung koordinierter Effekte in der Fusionskontrolle ebenso eingegangen wie auf die Diskussion zum Begriff der „abgestimmten Verhaltensweise“ im Kartellverbot. Im Schwerpunkt aber beschäftigt sich die Arbeit mit der Frage, inwieweit tacit collusion den Missbrauch einer gemeinsamen marktbeherrschenden Stellung begründen kann.