Die Strafbarkeit nach dem Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz
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In Deutschland herrscht eine der strengsten Regelungen der embryonalen Stammzellforschung im Vergleich zu anderen Ländern. Diese strenge Gesetzeslage der embryonalen Stammzellforschung in Deutschland, die sich im Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz manifestiert, bringt viele Nachteile mit sich. Die Einschränkung der Forschungsfreiheit und die eingeschränkte Teilnahmemöglichkeit Deutschlands am internationalen Wettbewerb in der Forschung sind die bedeutendsten Nachteile dieser restriktiven Gesetzeslage. Die Verfasserin geht der Frage nach, ob die strenge Gesetzeslage beibehalten werden muss, oder ob sie liberalisiert werden kann, um die Nachteile zu minimieren und insbesondere der Forschungsfreiheit mehr Geltung zu verschaffen. Dabei prüft die Verfasserin unter anderem, ob das Embryonenschutzgesetz und das Stammzellgesetz in Grundrechte eingreifen und ob Grundrechtseingriffe gerechtfertigt sind. Die Verfasserin erläutert die Reformbedürftigkeit der beiden einschlägigen Gesetze und wirkt auf eine Liberalisierung zu Gunsten der Forschungsfreiheit hin. „Wer will der Verstandeskraft und der Erfindungsgabe des Menschen Grenzen vorschreiben?“ - Galileo Galilei -