Der Kinematograph in seinen Beziehungen zum Urheberrecht.
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Das Recht des geistigen Eigentums steht in enger Verbindung mit technologischem Fortschritt. So erfordern die rasanten Entwicklungen der digitalen Informations- bzw. Kommunikationstechnologien heute völlig neue Ansätze im Urheberrecht. Dieses Problem ist indes nicht neu: Die vorliegende, 1914 erschienene Abhandlung beschäftigt sich mit den neuen Herausforderungen an das Urheberecht, die durch das Aufkommen des Kinematographen entstanden sind. Dabei geht es dem Autor nicht nur darum, wie Filme gegen geltendes Urheberrecht verstoßen können, etwa durch die unerlaubte filmische Aufarbeitung literarischer Werke, sondern auch darum, dass der Film selbst eine geistige Schöpfung darstellt und daher schützenswert ist. Einer der erfolgreichsten Filme aus dem Jahr 1914 war übrigens der 16 Minuten währende Slapstick-Stummfilm »Laughing Gas« von und mit Charlie Chaplin.