Mieterprovision trotz Bestellerprinzip?
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Mit der Einführung des Bestellerprinzips zum 01.06.2015 haben viele Wohnungsmakler erhebliche finanzielle Einbußen erleiden müssen. Einige mussten ihre Tätigkeit einstellen, andere wurden sogar vermögenslos und mussten Hartz IV beantragten. Die Autoren beschäftigten sich intensiv mit den gesetzlichen Bestimmungen des neuen WoVermittG und den juristischen Kommentaren zum Bestellerprinzip. Zu ihrer Überraschung kristallisierte sich dabei eine Vorgehensweise heraus, die es heute Wohnungsmaklern wieder ermöglicht, bei einer bestimmten Vorgehensweise für Wohnungssuchende gegen Zahlung einer Provision tätig zu sein. Anhand von anschaulichen Praxisfällen schildern sie, wie dieser Weg funktioniert. Der in diesem Buch bis ins Detail aufgezeigte Lösungsweg ist einfach zu handhaben und praxistauglich, vor allem aber rechtssicher. Mehrere Juristen haben dies geprüft und bestätigt. Mieter und ihre Anwälte blitzten wiederholt vor Gericht ab, weil sie glaubten, dem Wohnungsmakler die Provision streitig machen zu können.