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Sozietätsspezifisches Berufsrecht

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Berufliche Zusammenschlüsse von Anwälten sind heute, anders als früher, eine gängige Erscheinung auf dem Rechtsberatungsmarkt. Solche reichen von Zusammenschlüssen einiger weniger Anwälte an einem Kanzleistandort bis hin zu Großkanzleien mit mehreren hundert oder tausend Anwälten an Kanzleistandorten weltweit. Aber auch eine andere Veränderung auf dem Anwaltsmarkt spielt für die vorliegende Bearbeitung eine Rolle. Die BGB-Gesellschaft als „klassische“ Gesellschaftsform anwaltlicher Zusammenschlüsse ist aufgrund vielfältiger Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung inzwischen nicht mehr die einzige, Anwälten zur Verfügung stehende Gesellschaftsform. Vielmehr konkurriert diese heute mit der neu eingeführten Partnerschaftsgesellschaft (PartG) samt ihrer haftungsbeschränkten Variante, der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartmbB) sowie mit Kapitalgesellschaften wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Aktiengesellschaft (AG). Auch die Bedeutung ausländischer Gesellschaftsformen, die den deutschen Markt immer weiter erobern, ist nicht zu unterschätzen. Genannt sei hier allen voran die Limited Liability Partnership (LLP), eine englische Gesellschaftsform, derer sich vor allem international agierende Großkanzleien häufig bedienen. Die Möglichkeiten für Rechtsanwälte, sich zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenzuschließen, haben sich somit in vielerlei Hinsicht erweitert. Dieser Realität des Rechtsberatungsmarktes werden die Bundesrechtsanwaltsordnung und die Berufsordnung der Rechtsanwälte schon lange nicht mehr gerecht. Anknüpfungspunkt und alleiniger Regelungsgegenstand des Berufsrechts ist, bis auf wenige Ausnahmen, der Einzelanwalt, nicht dagegen die Berufsausübungsgesellschaft als solche. Viele relevante Sachverhalte, insbesondere Berufspflichtverletzungen, kann das derzeitige Berufsrecht daher nicht mehr sachgerecht erfassen, sodass dringender Änderungsbedarf und die Notwendigkeit einer umfassenden Reform besteht. Ein solcher Reformvorschlag wird im Rahmen dieser Studie erarbeitet. Die Autorin stellt dafür zunächst die Rechtslage de lege lata dar und analysiert diese hinsichtlich Problemen und Diskrepanzen. Der Hauptteil der Bearbeitung befasst sich mit den grundsätzlichen Leitlinien einer Neuregelung und macht konkrete Vorschläge, wie eine solche aussehen könnte. Für die Erarbeitung des Reformvorschlags wirft die Autorin nicht nur einen Blick auf bereits bestehende Regelungen wie § 59 m Abs. 2 BRAO, § 30 OWiG sowie die Berufsgesetze der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, sondern bezieht auch die aktuellen Überlegungen zur Einführung eines Verbandsstrafgesetzbuchs ein. Weitere Erkenntnisse liefert ein Blick auf das Berufsrecht der Anwaltschaft in Großbritannien, wobei hier insbesondere die Figur des Compliance Officers im Mittelpunkt steht. Am Ende der Bearbeitung steht ein konkreter Reformvorschlag, der die erforderlichen Änderungen der einzelnen Normen darstellt, diese neu formuliert und in den Gesamtkontext einbettet.

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