Öffentliche Kommunikation auf sozialen Netzwerkplattformen
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Im Zeitalter der Kommunikation in sozialen Netzwerken ist die Erzeugung personenbezogener Daten ein Element der alltäglichen Persönlichkeitsentfaltung. Zugleich können Dritte durch die Auswertung der Daten ein umfassendes Profil des Betroffenen generieren. Während das Bundesverfassungsgericht eine differenzierte Rechtsprechung zu »analoger« Kommunikation entwickelt hat, räumt es dem Betroffenen bei der Datenverarbeitung nach wie vor ein pauschales »Recht auf informationelle Selbstbestimmung« ein. Christoph Gieseler überträgt die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht hergeleiteten Gedanken selbst verantworteter Privatsphäre und Selbstdarstellung auf die besonderen Gefährdungen durch die automatisierte Datenverarbeitung. Danach stellt sich der Persönlichkeits- und Datenschutz auf sozialen Netzwerkplattformen als ein Schutz freier kommunikativer Persönlichkeitsentfaltung vor einer dauerhaften Speicherung, Zusammenstellung und Auswertung der dabei entstehenden Daten dar.