Die nationale Gewährleistungsmarke
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Gewährleistungsmarken kennzeichnen bestimmte Eigenschaften einer Ware oder Dienstleistung. Markenanmeldern in Deutschland stand diese Markenform bislang nicht zur Verfügung. Sie haben ihre Gütezeichen als Individual- oder Kollektivmarken angemeldet. Das führt vor allem im Hinblick auf die rechtserhaltende Benutzung zu Schwierigkeiten, wie zuletzt ein Vorlageverfahren vor dem EuGH gezeigt hat. Frankreich und das Vereinigte Königreich sind hier schon weiter und bieten Gütezeicheninhabern die Möglichkeit, eine Gewährleistungsmarke anzumelden. Auf Unionsebene steht seit Oktober 2017 die Unionsgewährleistungsmarke zur Verfügung. Die Arbeit untersucht, ob die Einführung einer nationalen Gewährleistungsmarke in Deutschland sinnvoll wäre. Anhand einer rechtsvergleichenden Betrachtung werden mögliche Regelungen zu einer nationalen Gewährleistungsmarke erarbeitet. Eingegangen wird dabei auch auf die Vorschläge des deutschen Gesetzgebers zur Einführung einer Gewährleistungsmarke aus dem Referentenentwurf zum Markenrechtsmodernisierungsgesetz.