Das Parlament der (qualifizierten) Großen Koalition
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Die Arbeit untersucht Große Koalitionen, insbesondere das Phänomen der qualifizierten Großen Koalition und damit zusammenhängende Verfassungsfragen. Ausgehend von der Empirie Großer Koalitionen auf Bundes- und Landesebene, skizziert die Arbeit die parlamentarischen Herausforderungen angesichts der außergewöhnlichen Mehrheitsverhältnisse, gerade im Spannungsfeld zwischen Mandatsgleichheit und Oppositionsgrundsatz. Auf dieser Grundlage werden Entscheidungen des Deutschen Bundestages in der 18. Wahlperiode unter die verfassungsrechtliche Lupe genommen. Die Ausgestaltung parlamentarischer Minderheitenrechte in Form von § 126a GO-BT a. F. war größtenteils verfassungswidrig; ungeachtet dessen erfüllte die Vorschrift ihre intendierte Funktion politischer Selbstbindung. Sowohl die Verlängerung der Redezeiten für die Opposition als auch die Anhebung des Oppositionszuschlages waren zulässig. Verfassungskonform war auch die Einsetzung eines Hauptausschusses, gleichwohl ein solcher sich nicht zum Untersuchungsausschuss in Verteidigungssachen konstituieren konnte.