Die Tätigkeit der Koordinierungsstelle nach § 11 Transplantationsgesetz
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Beim Organtransplantationswesen handelt es sich – auch rechtlich – um eine besonders anspruchsvolle Materie. Die 1997 erlassenen Rechtsvorschriften sind seit jeher aus vielerlei Gründen stark umstritten. Dominierend ist dabei die Kritik, die der Gesetzgeber dafür erfahren hat, dass er in einem weiten Maß gesellschaftliche Akteure in die Aufgabenerfüllung eingebunden hat. Der Autor greift dieses Phänomen am Beispiel der Koordinierungsstelle auf. Er geht der Frage nach, ob sich die hier auftretenden Strukturen staatlich-gesellschaftlichen Zusammenwirkens den bereits bekannten Kooperationsformen zuordnen lassen und worin ihre Besonderheiten liegen. Im Fokus der Untersuchung steht die Frage, ob – und inwieweit – sich solche Konzepte überhaupt in ausreichend effektiver, verfassungsrechtlich gebotener Weise rechtsstaatlich-demokratisch rückbinden lassen.