Governance-Strukturen im Energierecht
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Ausgehend von der These, dass in der europäischen Energiewirtschaft ein grundlegender Wandel eingetreten ist, analysiert die vorliegende Arbeit die Strukturen des Zusammenwirkens von staatlichen und nicht staatlichen Akteuren im Energierecht und bewertet diese vor dem Hintergrund des Demokratieprinzips. Das Governance-Konzept, sofern rechtlich eingefangen und hinreichend eng umgrenzt, hilft dabei, jene Strukturen abzubilden, die sich durch den »Wandel von Staatlichkeit« herausgebildet haben – und dies sowohl im Bereich der Rechtsetzung und der Exekutive als auch im Bereich der Rechtsprechung. In allen drei Gewalten wirken die unterschiedlichsten Akteure außerhalb des originären Steuerungs-, Zurechnungs- und Legitimationszusammenhangs. Auch wenn man dabei der aufgezeigten Governance-Perspektive des Bundesverfassungsgerichts folgt und die Entwicklungsoffenheit des Demokratieprinzips anerkennt, so wird doch deutlich, dass die Aufgabe des klassisch-staatlichen Steuerungsanspruchs in allen drei Gewalten zu Problemen in demokratietheoretischer Hinsicht führt.