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Das kommunale Finanzierungssystem

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Der Staatshaushalt im Allgemeinen aber gerade auch Kommunen im Besonderen leiden trotz hoher Steuereinnahmen der letzten Jahre zuweilen unter erheblichen finanziellen Schwierigkeiten. Demografischer Wandel, steigende Sozialausgaben und stets auftretende konjunkturelle Abschwünge führen zu einem Missverhältnis von verfügbaren Finanzmitteln, insbesondere Steuern, und zu erfüllende Verpflichtungen. Dies wird zum Anlass genommen, die Finanzierungsmöglichkeiten von Kommunen näher zu beleuchten. Die in drei Hauptteile gegliederte Arbeit stellt im ersten Hauptteil die Finanzierungsmöglichkeiten dar, die Kommunen eröffnet sind – namentlich Vorzugslasten, Finanzausgleich und Steuern – und geht der Frage nach, inwieweit diese Instrumente geeignet sind, Kommunen eine eigenständige und eigenverantwortliche Möglichkeit an die Hand zu geben, kommunalen Finanzdefiziten aus eigener Kraft zu begegnen und sich Einnahmen zu erschließen und Schulden abzubauen. Weder bei Vorzugslasten, noch bei Finanzausgleichszahlungen oder den zugewiesenen Anteilen diverser Steuerarten haben Gemeinden – abgesehen von einer marginalen und ihrerseits wieder beschränkten Hebesatzautonomie – Möglichkeiten, eigenständig Einnahmen aktiv zu generieren, um so finanziellen Defiziten zu begegnen. Damit verbleibt Gemeinden im Ergebnis nur die Möglichkeit sparsamen Haushaltens und eine Reduktion der Ausgaben. Im zweiten Hauptteil stellt die Arbeit eingehend das kommunale Steuerfindungsrecht und dessen Voraussetzungen dar und geht insbesondere der Frage nach, inwieweit Kommunen neue Steuern einführen können. Trotz bestehender Literatur und Rechtsprechung zu diesem Thema sind kommunale Steuern stets Gegenstand neuer Diskussionen, wie z. B. die Pferdesteuer in Schleswig-Holstein oder die Bettensteuer zeigen. Nach Ansicht des Verfassers steht den Gemeinden aufgrund der verfassungsrechtlich gewährten Selbstverwaltungsgarantie in Verbindung mit dem geltenden Prinzip des Steuerstaates ein Steuerfindungsrecht zu, welches allerdings aufgrund der finanzverfassungsrechtlichen Ausgestaltung eingeschränkt ist. Die Konsequenz ist die Pflicht des Staates, Gemeinden einen Bereich eigenverantwortlicher Steuerfindung zuzuweisen. Im letzten Schwerpunktkapitel widmet sich die Arbeit der Bettensteuer oder Kulturförderabgabe als Beispiel kommunaler Steuerfindung, die in den letzten Jahren vermehrt Gegenstand von Literatur und Rechtsprechung gewesen ist. Die Arbeit stellt die Steuerart umfassend unter Bezugnahme auf die im vorigen Kapitel genannten Grundsätze dar und geht auf die im Zusammenhang mit der Steuer auftretenden Probleme ein, insbesondere der Besteuerung beruflicher Übernachtungen oder generellen Befugnis der Kommunen zur Einführung der Steuer im Lichte der Einführung steuerlicher Vergünstigungen des Hotelgewerbes auf Bundesebene. Hier vertritt der Verfasser eine auf die Steuerautonomie und die Eigenständigkeit der Steuersysteme gestützte konträre Auffassung als die Rechtsprechung und hält die Einführung für zulässig.

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