Das dritte Geschlecht
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Während sich in der Vergangenheit das Geschlecht als starr binär gezeigt hat, sind in den letzten Jahren die Geschlechtsidentität sowie Intersexualität in das Blickfeld der Gesellschaft wie auch des Gesetzgebers getreten. Die Arbeit zeichnet die Entwicklung des Rechts auf Geschlechtsidentität als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach. Sie untersucht die bisherigen gesetzlichen Regelungen für intersexuelle Personen im Lichte der grundrechtlichen Gewährleistungen. Insbesondere wird dabei die frühere Regelung des § 22 Abs. 3 PStG sowie die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 10.10.2017 angemahnte Änderung durch die Einführung des weiteren Geschlechts »divers« gewürdigt. Die Autorin diskutiert einen eigenen Reformvorschlag, der die bei den bisherigen Regelungen für intersexuelle Personen entstandenen Fragen aufgreift. Zugleich wird mit einem umfassenden Verzicht auf das Geschlecht die Notwendigkeit geschlechtlicher Angaben hinterfragt.