Patentierung in der Tierzucht
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Der gewerbliche Schutz von Züchtungsverfahren für Tierzüchter kann zum heutigen Zeitpunkt nur durch das Patentrecht erfolgen. Das Patentrecht wurde für den Schutz von technischen Innovationen konzipiert. Durch die zunehmende Industrialisierung und der einhergehenden Technisierung der Landwirtschaft sind auch Zuchtverfahren für Nutztiere dem Patentrecht zugänglich. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit die Frage, ob der durch die Biopatentrichtlinie geschaffene Rechtsrahmen Innovationen in der Tierzucht anreizt und zugleich den Zugang zu züchterischem Material stärkt, welcher essentiell ist für die genetische Variabilität. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat sich die Arbeit zur Aufgabe gemacht, herauszufinden, welche Modifizierungen notwendig sind. Den Rahmen der vorliegenden Untersuchung bilden die Regelungen der Biopatentrichtlinie und deren Anwendung im europäischen Patentverfahren. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Tierzüchter – in der Rolle der Patentanmelder – als auch die Patentprüfer. Ziel ist es, Anreize und Hemmnisse bei der Anwendung der Patentregelungen auf tierzüchterisches Material zu identifizieren und im Anschluss daran Gestaltungsoptionen zu entwickeln, die es ermöglichen, Innovationen in der Tierzucht anzureizen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung eines angemessenen Zugangs zu Zuchtmaterial.