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Das kollektive Arbeitsrecht der Republik Südafrika

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Das Arbeitsrecht der Republik Südafrika ist, nachdem die von der Regierung eingesetzte Wiehahn-Kommission ihre teilweise dem deutschen Recht entlehnten Vorschläge unterbreitet hat, 1981 grundlegend reformiert worden. Beispielhaft wurde in diesem Rechtsbereich das System der getrennten Entwicklung (Apartheid) aufgegeben und den schwarzen Arbeitnehmern dieselbe Rechtsstellung wie den weissen eingeräumt. Die vorliegende Arbeit enthält die erste wissenschaftliche Bestandsaufnahme des kollektiven Arbeitsrechts. Im Mittelpunkt der Arbeit steht der Labour Relations Act und das hierzu in der Rechtsprechung entwickelte Recht. Die Arbeit vermittelt darüber hinaus Erkenntnisse über die tatsächliche Entwicklung des Arbeitslebens. Diese Erkenntnisse konnte die Autorin durch umfangreiche Gespräche u. a. mit Gewerkschaften, Industrie und dem Arbeitsministerium gewinnen. Das Buch richtet sich an deutsche Industrieunternehmen mit Niederlassungen in Südafrika, an Gewerkschaften und am politischen Geschehen Interessierte.

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1986

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