Die Öffentlichkeit der Parlamentsverhandlungen, das Grundrecht der Informationsfreiheit und Informationspflichten der Exekutive
Autoři
Více o knize
Informationen der Exekutive sind von wesentlicher Bedeutung für eine umfassende demokratische Willensbildung. Es besteht weitgehend Einigkeit darin, dass die Ausprägung des Demokratieprinzips im Grundgesetz die Exekutive zu einem informationsfreundlichen Verhalten verpflichtet, der einzelne jedoch keinen Anspruch auf Informationen hat, da das Grundrecht der Informationsfreiheit auf allgemein zugängliche Quellen beschränkt ist. Die vorliegende Untersuchung versucht hingegen nachzuweisen, dass die Exekutive wegen des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Parlamentsverhandlungen auch zu den allgemein zugänglichen Quellen zählt und hieraus Informationspflichten der Exekutive abzuleiten sind. Die Arbeit schliesst mit einem rechtsvergleichenden Ausblick.