Öffentlich-rechtliche Probleme bei der Sanierung von Altlasten
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Eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit ist der Schutz der Umwelt. Von besonderer Gewichtung im Rahmen des Umweltschutzes erweist sich die Sanierung von Altlasten. So wurden vormals zum Teil Reststoffe ohne Berücksichtigung eines ihnen möglicherweise immanenten Gefährdungspotentials auf «Halde» verbracht. Erst heute erweisen sich diese Reststoffe nicht selten als besonders gefährliche Altlasten. Speziell die Sanierung dieser Altlasten stellt sich neben der entsorgungstechnischen Problematik gerade aus verwaltungsrechtlicher Sicht als äußerst problematisch dar. Gerichtsentscheidungen, die sich mit der Beseitigungspflicht und der damit verbundenen Kostenfolge zu befassen hatten, ergingen aufgrund des Fehlens einer einheitlichen gesetzlichen Regelung in nicht seltenen Fällen genau konträr. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Interpretation der Rechtslage nach dogmatischen Gesichtspunkten, um die akute Kostenlastfrage beantworten zu können. Anhand der bestehenden verwaltungsrechtlichen Normierungen wird untersucht, inwieweit überhaupt Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden dürfen und von wem sie finanziell zu tragen sind.