Die Stellung des mit der Mutter nicht verheirateten Vaters bei Adoption des Kindes
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Väter von nichtehelichen Kindern haben in vielen Punkten eine schwächere Stellung als verheiratete oder geschiedene Väter oder die Mutter. Besonders auffällig ist dieser Unterschied im Adoptionsverfahren: Anders als bei den anderen Eltern ist beim nichtehelichen Vater eine Einwilligung in die Adoption seines Kindes nicht erforderlich. Nach einer Darstellung der geltenden Regelung in 1747 BGB wird untersucht, inwieweit diese Regelung mit dem Schutz der Familie, dem Elternrecht des Vaters und mit seinem Gleichheitsrecht aus dem Grundgesetz vereinbar ist. In den USA hat eine solche verfassungsrechtliche Diskussion in den vergangenen zwei Jahrzehnten bereits stattgefunden. Deshalb soll ein Vergleich mit den Ergebnissen dieser Diskussion zu einem den Interessen aller Beteiligten gerecht werdenden Änderungsvorschlag hinführen.