Rechtsnatur und Voraussetzungen der Tradition
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Gemessen an der Bedeutung des Traditions- bzw. Übereignungsrechts ist die schweizerische Normierung dürftig ausgefallen. Aber auch die Rechtswissenschaft hat ihre liebe Mühe, für die Traditionsvorgänge scharfe Konturen zu finden und die Strukturen der Fahrnisübereignung mit der notwendigen Klarheit und Eindeutigkeit zu bezeichnen. Entsprechend dieser Problemsituation wurde auch der Aufbau der vorliegenden Arbeit gewählt. Da der Begriff der Tradition seit jeher das Feld der Übereignungssystematik beherrscht, wurde zunächst die besitzrechtliche Traditionslehre einer Analyse unterzogen. Dabei mussten auch grundsätzliche Bereiche des Besitzrechts gestreift werden. Nach Vorlage diesbezüglicher Erkenntnisse konnte dann das System der Fahrnisübereignung einer eingehenden Untersuchung unterzogen werden. Hier war es unvermeidlich, die schweizerische Rechtsprechung und Lehre kritisch zu würdigen. Zudem mussten bekannte und anerkannte Grundsätze der Übereignungssystematik eingehend analysiert werden, bevor es möglich wurde, zu einem abschliessenden Urteil in Bezug auf die Rechtsnatur und Voraussetzungen der Traditionsvorgänge und vor Allem hinsichtlich der