Die betriebsverfassungsrechtliche Stellung gewerbsmässig überlassener Arbeitnehmer
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Die Arbeitnehmerüberlassung ist in den letzten Jahren vermehrt für zahlreiche Betriebe zu einem bedeutenden Faktor für die kurzfristige Beschaffung von Personal geworden. Ungeachtet dessen ist trotz der Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahre 1982 nach wie vor ungeklärt, inwieweit Leiharbeitnehmer vom Schutzbereich des Betriebsverfassungsgesetzes erfaßt werden. Die vorliegende Abhandlung vermittelt eine umfassende Darstellung der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung gewerbsmäßig überlassener Arbeitnehmer. Neben wichtigen Abgrenzungsfragen wird insbesondere zur Anwendbarkeit betriebsverfassungsrechtlicher Individualrechte auf Leiharbeitnehmer sowie zum Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Verleiher- und Entleiherbetrieb Stellung genommen.