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Die Rechtslage von Hongkong und Macau nach den "Gemeinsamen Erklärungen" vom 19. Dezember 1984 und 13. April 1987

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Hongkong und Macau, die bislang unter britischer bzw. portugiesischer Verwaltung stehen, werden mit Wirkung vom 1. Juli 1997 bzw. 20. Dezember 1999 an die Volksrepublik China zurückgelangen. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Frage, wie dieser Vorgang, der unter der Formel «ein Land, zwei Systeme» abgewickelt wird, in den Problemkreis völkerrechtlicher Sonderterritorien einzuordnen ist. Die Studie untersucht zunächst die geographischen und historischen Grundlagen, die institutionelle und materielle Verfassungsrechtslage sowie den völkerrechtlichen Status Quo von Hongkong und Macau, um sich dann dem eigentlichen Kernpunkt, den «Gemeinsamen Erklärungen» von 1984 bzw. 1987 sowie den beiden «Grundgesetzen», zuzuwenden. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, daß es sich bei den vertraglich vorgesehenen «Sonderverwaltungsgebieten» um im Völkerrecht neuartige Konzeptionen handelt, die er als «Sondersystemgebiete» oder «Eigensystemgebiete» bezeichnet.

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1993

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