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Der völkerrechtliche und europarechtliche Status von Südtirol

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Der Schutz der deutschsprachigen Minderheit in Südtirol hat mittlerweile jene Ausprägung erhalten, die im Jahre 1946 mit dem Abschluß des Pariser Vertrages sowie im Jahre 1969 mit dem Abschluß des Operationskalenders und der Vereinbarung des Maßnahmenpakets vorgesehen war. Hintergrund dieser Studie ist die Frage, in welcher Weise sich ein allgemeines Regime eines völkerrechtlichen Minderheitenstatus herauszubilden beginnt und wieweit der Status von Südtirol einen derartigen allgemeinen Minderheitenstatus geprägt hat, mit ihm übereinstimmt oder von ihm abweicht. Neben diesem allgemeinen völkerrechtlichen Aspekt tritt ein zweiter Aspekt in dieser Arbeit gleichberechtigt hinzu. Es stellt sich nämlich die Frage, wieweit die besonderen, für die Südtiroler Arbeitnehmer geltenden Regelungen im Rahmen des Minderheitenstatus mit den Regelungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vereinbar sind. Insbesondere ist der Frage nachzugehen, ob eine Sonderbehandlung nationaler Minderheiten im Rahmen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in einem integrierten Europa sinnvoll ist, wobei auch ein möglicher EG-Beitritt Österreichs Berücksichtigung finden muß.

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1993

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