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Die Sachgesamtheit als Gegenstand des klassischen römischen Rechts

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Die Frage, ob bestimmte Sachmehrheiten im klassischen römischen Recht als selbständige Objekte des Rechts anerkannt wurden, war bereits Gegenstand verschiedener Untersuchungen. Die vorliegende Studie beschränkt sich auf die Betrachtung solcher Sachmehrheiten bei denen infolge des Zusammenwirkens der einzelnen Teile ein Gebilde entsteht, dessen Wert und Bedeutung über den Wert und die Bedeutung der einzelnen Teile hinausgeht. In einem an der Arbeitsweise römischer Juristen ausgerichteten fallorientierten Untersuchungsstil werden die einzelnen in diesem Zusammenhang überlieferten Fragmente auf ihre Aussagefähigkeit bezüglich der Frage nach der Anerkennung von Sachmehrheiten als Objekt des römischen Rechts überprüft.

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1993

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