Die Nachfolge in das Vermögen der ehemaligen DDR
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Im Sukzessionsfall stellen sich völkerrechtliche Probleme der Zuordnung von Vermögen des Vorgängerstaates auf den Nachfolgestaat. Bei dem Einigungsprozeß kamen noch besondere völkervertragliche Rechtsfragen dazu. Innerstaatlich geht es um die Zuordnung von Vermögen aufgrund eines Vertragsgesetzes. Vorfrage ist, wie der Vorgängerstaat sein Vermögen von dem seiner Bürger abgegrenzt hat und wie sich dies im Sukzessionsfall aufgrund der hierfür erlassenen Überleitungsregeln auswirkt. Die Zuordnung des Vermögens von Firmen des Bereichs Kommerzielle Koordinierung im Gewande eines Privatbetriebs erfordert die Identifikation bzw. Qualifikation als Staats- oder Privatvermögen. Die Zuordnung selbst erfolgt nach den Art. 21 ff Einigungsvertrag. Am Beispiel der Firma F. C. Gerlach lassen sich die besonderen Probleme der Qualifikation und der Zuordnung von Firmenvermögen als «staatliches Vermögen» erkennen.