Zur Rechtmässigkeit von Embargoverordnungen
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Die Arbeit beschäftigt sich mit einer neueren Entwicklung beim Erlaß von Embargoverordnungen der Bundesregierung und der Europäischen Union. Während bis Anfang der neunziger Jahre bereits abgeschlossene Verträge (Altverträge) von Embargomaßnahmen nicht betroffen waren, ist dies nunmehr häufiger der Fall. Forderungen aus Altverträgen fallen jedoch unter die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes und des Europarechts. Es wird deshalb, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte und des Europäischen Gerichtshofs, untersucht, ob Embargoverordnungen aus eigentumsrechtlichen Gründen Entschädigungsregelungen für Altverträge enthalten müssen. Dabei wird vor allem die Abgrenzung des Bundesverfassungsgerichts von Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung einer kritischen Überprüfung unterzogen.