Die Rechtsstellung des Vaters zu seinem ungeborenen Kind unter Geltung einer Fristenregelung
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Der Vater spielt in der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Abtreibungsproblematik kaum eine Rolle. Entweder wird einseitig auf das Verhältnis zwischen Staat und Schwangerer abgestellt, die Frau gar als Objekt eines von Männern erdachten Abtreibungsstrafrechts gesehen. Oder aber der Schwangerschaftskonflikt wird - nicht weniger einseitig - ausschließlich als solcher zwischen der Mutter und ihrem ungeborenen Kind gedeutet. Die Rechte des Vaters, aber auch seine Verantwortung bleiben unberücksichtigt. Die verfassungsrechtliche Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, ob der Vater trotz der nunmehr geltenden Fristenregelung die Möglichkeit hat, eine nicht-indizierte Abtreibung durch das Vormundschaftsgericht untersagen zu lassen.