Die Pressefreiheit und ihre Grenzen in England und der Bundesrepublik Deutschland
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England gilt als Mutterland der Presse, Fleet Street als deren Wiege, die englische Yellow Press als die unverfrorenste der Welt. Genießt sie Narrenfreiheit oder gewährt das Grundrecht der Pressefreiheit in der Bundesrepublik größeren Schutz? Ausgehend von den verschiedenen Bereichen journalistischer Berichterstattung und anhand des praktischen Falls im Vergleich stellt die Arbeit die Rechtslage in beiden Ländern parallel zueinander unter besonderer Berücksichtigung des Fallrechts allgemein verständlich dar und wendet sich damit auch an den interessierten Nicht-Juristen. Ohne zu pauschalisieren werden die Unterschiede und ihre Vor- und Nachteile aufgezeigt. Das Ergebnis ist ein anschauliches Beispiel für das Auseinanderklaffen von Theorie und Praxis, von geschriebenem und angewandtem Recht.