Die Erklärungsfiktion im Bürgerlichen Recht
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Schweigen auf einen Kontoauszug «gilt als» Zustimmung zu dessen Inhalt. Das Behalten eines unaufgefordert zugesandten Buches «gilt als» Annahme der Kaufofferte. Solchermaßen fingierte Erklärungen findet man im Rechtsverkehr zuhauf, meist versteckt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Daneben kennt auch das Gesetz an zahlreichen Stellen im Bürgerlichen Recht und im Handelsrecht die Erscheinung der Erklärungsfiktion. In beiden Fällen wird so getan, «als ob» eine bestimmte Erklärung abgegeben worden sei, was tatsächlich nicht geschah. Die Arbeit bemüht sich in einer umfassenden dogmatischen Analyse, die Wirkungsweise der Erklärungsfiktion sowie deren rechtsgeschäftliche Zulässigkeit zu klären. Darüber hinaus unternimmt der Verfasser eine bislang fehlende grundlegende dogmatische Einordnung der Erklärungsfiktion in das Recht der Willenserklärung.