Deutschland und das Chemiewaffenübereinkommen
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Das Chemiewaffenübereinkommen ist am 29. April 1997 in Kraft getreten. Mehr als alle bisherigen Rüstungskontrollverträge unterwirft es nicht nur staatliches Handeln, sondern auch die Tätigkeit der privaten Wirtschaft internationalen Kontrollmaßnahmen. Damit soll verhindert werden, daß Chemikalien für die Herstellung chemischer Waffen mißbraucht werden. Deutschland mit seiner bedeutenden chemischen Industrie und seinem umfangreichen Außenhandel mit chemischen Produkten ist hiervon besonders betroffen. Das Buch beschreibt - ausgehend von den schon vorher in Deutschland geltenden völkerrechtlichen und innerstaatlichen Beschränkungen - die neuen legislativen Maßnahmen zur innerstaatlichen Umsetzung der Verbote und Verifikationsbestimmungen und setzt sich mit den damit zusammenhängenden Rechtsfragen auseinander. Es hat seinen Schwerpunkt im Bereich des Völkerrechts und des Verwaltungsrechts, erfaßt jedoch auch Fragen des Straf-, Verfassungs- und europäischen Gemeinschaftsrechts.