Schuld und Strafe in der jüngeren Entwicklung des preußischen Steuerstrafrechts
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Trotz der heutigen prinzipiellen Angleichung des Steuerstraftrechts an das allgemeine Strafrecht bestehen diverse funktionale Sonderwege, welche überwiegend nur als Traditionen erklärbar sind. Die Arbeit geht deren Ursprüngen anhand der jüngeren Entwicklung des preußischen Steuerstrafrechts nach, welches für die Reichsabgabeordnung von 1919 und so auch für die geltende Abgabenordnung von 1977 grundlegend wurde. Untersucht werden die Entwicklung der Tatbestände, der Schuldformen, der Sanktionen und des Verfahrens sowie die Rechtsprechung. Hierbei ist insbesondere eine Instrumentalisierung der Schulderfordernisse aus primär fiskalischen und verfahrensökonomischen Motiven feststellbar. Die herausgearbeiteten funktionalen Sonderformen werden anschließend bis zum geltenden Recht weiterverfolgt.