Die Kollision von verlängertem Eigentumsvorbehalt und Factoringzession im deutschen und englischen Recht
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Die Autorin vergleicht die im deutschen und englischen Recht gefundenen Lösungen des folgenden Problems: Eine Person erwirbt eine Ware unter Eigentumsvorbehalt. Die aus dem Weiterverkauf entstehende Forderung gegen einen Drittkäufer wird sowohl an den Verkäufer zur Sicherheit abgetreten als auch an eine Factoringbank verkauft und abgetreten. Zunächst werden die konstruktiven Besonderheiten des verlängerten Eigentumsvorbehalts (der sogenannten »Romalpa-Klausel«) sowie der Abtretung im englischen Recht dargestellt. Dieses verfügt über eine Art »Allgemeinen Teil« für die Lösung von Prioritätskonflikten. Es folgt eine Erörterung der in Frage kommenden Regeln dieses Regelungssystems (u. a. Alterspriorität, Vorrang des Legalrechts, Sanktionierung nachlässigen Verhaltens, Estoppel, Sonderregeln für den Trust, Mitteilungspriorität, Registerpriorität). Die dem deutschen Recht vergleichbaren Sachfragen ergeben sich aus der Zuordnung zu diesen Prioritätskonzepten. Darüber hinaus werden im deutschen Recht verwendete Gesichtspunkte (Qualifikation als Sicherheit, Vorrang des Sacherwerbsdarlehens) diskutiert. Die Auswertung der dargestellten Regelungssysteme sowie der Äußerungen aus Literatur und Rechtsprechung kann zu keinem endgültigen Ergebnis führen: Die englische Rechtsprechung erzielt das offenbar gewünschte Ergebnis, den Vorrang der Factoringzession vor dem verlängerten Eigentumsvorbehalt, über eine Umqualifizierung der Romalpa-Klausel, die den Prioritätskonflikt dem System der Registerpriorität zuordnet und damit zu einem dem deutschen Recht (Vorrang wenigstens des »echten« Factorings) vergleichbaren Ergebnis kommt. Maßgebend ist dabei weniger konkrete Interessenbewertung als allgemeinere Gesichtspunkte der Bewältigung von Prioritätskonflikten.