Übergang stiller Reserven im Steuerrecht der Kapitalgesellschaft
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Bei einer Kapitalgesellschaft spielen z. B. Anteilsübertragungen, verdeckte Einlagen, Kapitalerhöhungen, Sacheinlagen i. S. d. 20 UmwStG und andere Formen der Umwandlung eine bedeutende Rolle. In jedem dieser Fälle finden sich auch Entscheidungen des BFH bzw. der Finanzverwaltung zum Übergang stiller Reserven auf ein anderes Rechtssubjekt. Ergebnis ist, scheinbar willkürlich, einmal die Aufdeckung der stillen Reserven im Zeitpunkt ihres Übergangs, ein andermal deren Weiterverhaftung beim neuen Inhaber. Ausgehend von der Systematik des Einkommensteuerrechts wird versucht, ein einheitliches Konzept zum Übergang stiller Reserven bei Kapitalgesellschaften zu finden. Anschließend werden einschlägige Einzelfälle vor dem Hintergrund der gefundenen Konzeption diskutiert.