Umweltschutz durch Rechtsverordnung
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Die Arbeit hat zum Ziel, die Normsetzung der Exekutive stärker in die Rechtsformenlehre zu integrieren. Dazu wird das Verfahren der Verordnungsgebung in Deutschland und Kanada auf dem Gebiet des Umweltschutzes untersucht. Ausgehend von kanadischen Verfahrensgestaltungen wird ein Vorschlag für verfahrensmäßige Neuordnung im deutschen Recht gemacht. Der Erste Teil berichtet allgemein über Verordnungsgebung im Umweltschutz in Deutschland und Kanada. Die Begriffe der verschiedenen Rechtsnormen, der Mitwirkung und Beteiligung werden geklärt und die rechtlichen Anforderungen an die Verordnungsgebung dargestellt. Im Zweiten Teil wird detailliert über Mitwirkung und Beteiligung an der Umweltschutz-Verordnungsgebung berichtet. Der kanadische Teil enthält zum besseren Verständnis einen Exkurs zur Verordnungsgebung in den USA. Wesentliches Kennzeichen von Beteiligungsverfahren in Kanada ist die Stakeholder Beteiligung, eine Beteiligung von Interessengruppen mit fließenden Grenzen zur Popularbeteiligung. Es werden Verfahren des kanadischen Umweltministeriums (z. B. Strategic Options Process) und diverse institutionalisierte Beratungsgremien vorgestellt. In Deutschland besteht eine sehr ausdifferenzierte Mitwirkung der Exekutive an der Umweltschutz-Verordnungsgebung. Erst nach deren Ablauf setzt Expertenbeteiligung ein, bei der vor allem Ingenieursvereinigungen eine zentrale Rolle zukommt. Es werden die institutionalisierten Beratungsgremien und die mitwirkende Kontrolle von Rechtsverordnungen durch den Bundestag behandelt. Den Abschluß bilden Überlegungen über mögliche Ursachen der in Kanada und Deutschland vorgefundenen unterschiedlichen Strukturen der Beteiligung. Im Dritten Teil werden zunächst theoretisch die Notwendigkeit, Zulässigkeit und Gebotenheit einer Neuregelung des Verfahrens der Umweltschutz-Verordnungsgebung erörtert, bevor ein dementsprechender rechtspolitischer Vorschlag gemacht wird. Den Abschluß der Arbeit bildet ein an die Vorschriften des Professoren-Entwurfs zum Umweltgesetzbuch angelehnter Verfahrensvorschlag.