Die europäische Idee im Parlamentarischen Rat
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Auch fast auf den Tag genau 50 Jahre nach der Arbeitsaufnahme des Parlamentarischen Rates am 1. September 1948 gibt es Bereiche, in denen das Europaverständnis der Mütter und Väter des Grundgesetzes eine praktische Rolle spielt. Genannt seien hier exemplarisch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Arbeit der Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat 1992 und - nicht zuletzt - die Juristenausbildung. Der Autor unternimmt den Versuch, die Entstehungsgeschichte der Präambel und des Art. 24 GG sowie das hieraus abgeleitete Europaverständnis der Mitglieder des Parlamentarischen Rates nicht nur unter historischen und politischen, sondern vor allem auch unter juristischen Aspekten systematisch aufzuarbeiten. Beginnend mit der Entwicklung der europäischen Idee in der Vorgeschichte der Bonner Beratungen bis hin zur Verabschiedung des Grundgesetzes am 8. Mai 1949, schildert er detailliert den zeitgeschichtlichen Hintergrund und die Motivationslage für eine der wesentlichsten verfassungsrechtlichen Weichenstellungen des Grundgesetzes. Im Ergebnis belegt die Arbeit die Festigkeit im Grundsatz und die Offenheit im Detail, mit der die Mitglieder des Parlamentarischen Rates die Entscheidung für »Europa« getroffen haben.