Die ärztliche Berufsausübung in den Grenzen der Qualitätssicherung
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Der Gesetzgeber und die ärztlichen Selbstverwaltungsorgane haben in jüngster Zeit die Anforderungen an die ärztlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen verschärft. Eine Vielzahl medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften hat Leitlinien vorgelegt und so einen Beitrag zur Qualitätssicherung geleistet. Manche Mediziner fühlen sich dadurch in ihrer ärztlichen Berufsausübung beschränkt und beklagen eine Überreglementierung, die nicht der Sicherung der ärztlichen Qualität, sondern vornehmlich der Kontrolle medizinischer Leistungen diene. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e. V. hat sich dieses medizinrechtlichen Spannungsfeldes angenommen und Empfehlungen erarbeitet, die sich vorrangig an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und an den Gesetzgeber richten.