Die Rechtsstellung der Destinatäre der rechtsfähigen Stiftung Bürgerlichen Rechts
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Nach der Konzeption des Bürgerlichen Gesetzbuches und der einzelnen Landesstiftungsgesetze kommt den Destinatären eine rein passive Stellung zu. Sie sind lediglich Nutznießer der Erträge des Stiftungsvermögens. Die Stiftung hat anders als die Körperschaft keine Mitglieder, so daß den Destinatären keine mitgliedschaftlichen Rechte zustehen. Aufgabe dieser Arbeit ist es aufzuzeigen, daß die Destinatäre gleichwohl nicht vollkommen rechtlos sind. Anhand der einzelnen Phasen, die die Stiftung während ihrer Existenz durchläuft, werden den Destinatären zustehende Kontroll-, Leistungs- und Verwaltungsrechte nachgewiesen. Daran schließt sich die Prüfung an, wie die Destinatäre sich gegen sie beeinträchtigende Maßnahmen seitens der Stiftung oder der Aufsichtsbehörde zur Wehr setzen können.